Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 können bei einer Folgeerkrankung des Diabetes  (z.B. Neuro- oder/und Angiopathie) vom ihrem Hausarzt oder Diabetologen eine Verordnung für die podologische Behandlung bekommen. Die Verordnung sollte  wie folgt aussehen und inhaltlich mit den beschriebenen Vorgaben übereinstimmen. Bei einer  fehlerhaft ausgestellten Verordnung sind wir leider gezwungen, den zurzeit geltenden Behandlungspreis in Rechnung zu stellen!

Für eine einfach Bearbeitung können Sie einfach auf den Musterbogen klicken und das anschließend geöffnete PDF Dokument zu Ihrem Hausarzt oder Diabetologen bringen.